Popularklage gegen Zweckentfremdungsgesetz

"Der Wahlkampf hat begonnen: Mit Urteil vom 20.01.2021 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zur Normenkontrollklage von HAUS + GRUND MÜNCHEN gegen die verschärfte Zweckentfremdungssatzung der Stadt entschieden, dass die Stadt nicht befugt ist, sozusagen „durch die Hintertür“ der Zweckentfremdungssatzung Mietpreisbeschränkungen für Neubauten zu erlassen.

Gegen dieses Urteil hat die Stadt keine Rechtsmittel eingelegt; will aber jetzt mit einer Popularklage gegen das Bayerische Landesgesetz zur Zweckentfremdung vorgehen. Dabei hat inzwischen auch das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 15.04.2021 klargestellt, dass weder die Städte und Gemeinden noch die Länder zu Eingriffen in das Mietrecht z.B. zum Erlass von mietpreisrechtlichen Regelungen befugt sind – egal in welcher Form. Dafür ist nach den Bestimmungen unseres Grundgesetzes ausschließlich der Bund zuständig. Damit dürfte auch den Juristen der Stadt bewusst sein, dass die jetzt groß angekündigte Popularklage gegen das Bayerische Zweckentfremdungsgesetz keine Aussicht auf Erfolg hat. Aber: Man will zeigen, dass sich SPD und Grüne für die Mieter einsetzen, ganz im Gegensatz zu den in der Landesregierung vertretenen Parteien, auch wenn diese gar nicht befugt wären, die von der Stadt gewünschten Mietpreisbeschränkungen in das Landesgesetz aufzunehmen. Wird die Klage dann abgewiesen, sind die Gerichte Schuld, die sich wieder einmal nicht für die Mieter eingesetzt haben. Propaganda pur – der Wahlkampf hat begonnen." Rechtsanwalt Rudolf Stürzer, Vorsitzender HAUS + GRUND MÜNCHEN

 

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