CO²-Abgabe – Haus und Grund zieht vor Gericht Staat verweigert Bürgern das Klimageld

Mit der CO²-Abgabe sollten Bürger zu einem sparsamen Verhalten insb. beim Heizen und Autofahren angehalten werden. Je höher der Verbrauch an fossilen Energien und entsprechenden CO²-Emissionen, desto höher die Abgabe, die auf die jeweiligen Energiepreise aufgeschlagen wird. Diese Abgabe steigt von Jahr zu Jahr: Ab 01.01.2024 wurde sie von bisher 30 € auf 45 € je Tonne Öl/Gas angehoben und wird ab 01.01.2025 auf € 55 steigen.

Klimageld wird Bürgern vorenthalten

 

Vor Einführung der CO²-Abgabe wurde den Bürgern versprochen, dass die Mehrkosten über das sog. Klimageld zurückfließen. Der beabsichtigte Lenkungseffekt, durch den die Bürger zu einem sparsamen Umgang mit Energie angehalten werden sollen, hätte bewirken sollen, dass derjenige, der viel verbraucht über das Klimageld weniger zurückbekommt als er über die Abgabe bezahlt hat. Umgekehrt würde derjenige, der wenig verbraucht hat, dadurch belohnt, dass er mehr zurückbekommt als er bezahlt hat. Damit hatte die Ampel den Bürgern einen fairen Ausgleich versprochen, der sozial und auch klimagerecht wäre. Jetzt plötzlich die Kehrtwende: Laut Finanzminister Christian Lindner wird das Klimageld in dieser Legislaturperiode nicht mehr kommen. Heißt: Die Bürger bleiben auf der CO²-Abgabe sitzen. Aus der Abgabe ist damit eine zusätzliche Steuer geworden. Ungerecht und auch unsozial: Gerade sozial schwache Bürger leiden unter der Vorenthaltung von mehreren hundert Euro im Jahr.

 

CO²-Aufteilung zwischen Vermietern und Mietern rechtswidrig

 

Mit der Aufteilung der CO²-Abgabe zwischen Vermietern und Mietern im Rahmen der Heizkostenabrechnung sollte für Vermieter ein Anreiz zur energetischen Sanierung und damit zur Minderung des Verbrauchs und des CO²-Ausstoßes geschaffen werden. Abhängig vom CO²-Ausstoß der Wohnung müssen sich Vermieter mit bis zu 95 % (bei sehr hohen CO²-Ausstoß) an der Abgabe beteiligen. Dies wäre nachvollziehbar und auch gerecht, wenn sich der Energieverbrauch nach dem energetischen Zustand des Gebäudes berechnen würde wie es z.B. bei einem Energiebedarfsausweis zum Ausdruck kommt. Nach dem CO²-Gesetz bestimmt sich der prozentuale Anzahl des Vermieters an der Abgabe jedoch nicht nach den energetischen Zustand des Gebäudes – auf den der Vermieter Einfluss hat – sondern orientiert sich ausschließlich am jeweiligen Vorjahresverbrauch des Mieters – auf den der Vermieter keinen Einfluss hat. Die Folge: Je ausgiebiger und intensiver der Mieter heizt oder duscht und je mehr Personen die Wohnung nutzen, desto mehr CO²-Abgabe muss der Vermieter zahlen – obwohl er auf diese Umstände keinen Einfluss hat. Diese Abhängigkeit die Zahlungspflicht des Eigentümers vom Verhalten des Mieters der Wohnung stellt einen grundgesetzwidrigen Eingriff in das Eigentumsrecht von Hauseigentümer und Vermietern dar.

 

haus-und-grund-muenchen.de


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