Erbschaftsteuer – Wirtschaftsweise schlagen Lebensfreibetrag vor

Retten, was noch zu retten ist – auch für Münchens Mieter Die Diskussion um die Erbschaftsteuer ist so alt wie die Steuer selbst. Aber die Diskussion der letzten Monate sollte vor allem Immobilieneigentümern und insbesondere diejenigen in Hochpreisregionen zu denken geben. In diese Diskussion bringt der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder einen vernünftigen Vorschlag ein:

„Die Wohnungseigentümerversammlung ist das oberste Verwaltungsorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft. Gemäß §23 WEG werden dort die Angelegenheiten geregelt, über die die Wohnungseigentümer nach dem Gesetz oder nach Vereinbarung der Wohnungseigentümer durch Beschluss entscheiden können.

 

Regionalisierung der Erbschaftsteuer

 

Vernünftig nicht nur, weil Haus + Grund dies seit langem fordert. Sondern vor allem deshalb, weil die Einnahmen den Ländern zustehen. Warum sollten diese dann nicht auch die Regelungen dafür festlegen und über Freibeträge und Steuersätze die bundesweit höchst unterschiedliche Wertverhältnisse berücksichtigen können. Bei der Grunderwerbsteuer funktioniert das seit langem. Trotzdem weist Bundeskanzler Friedrich Merz den Vorschlag Söders umgehend ohne Diskussion sowie auch ohne eine plausible Begründung zurück. Offenkundig steckt dahinter die Befürchtung, dass bei Entlastung der bayerischen Steuerzahler weniger in den Länderfinanzausgleich fließt. Das gefällt niemanden außerhalb von Bayern und wird der eigentliche Grund für die brüske Abfuhr durch Bundeskanzler Merz sein. „Wir haben im Augenblick andere Sorgen“. Das war das Einzige, was der Bundeskanzler dazu zu sagen wusste. In der Tat hat Bundeskanzler Merz andere Sorgen – mit seinem Koalitionspartner, dem Wahlverlierer, der ihm aber dennoch regelmäßig zeigt, wo es langgeht. Da will sich der Kanzler nicht auch noch auf das vom Sozialneid eh schon verminte Terrain der Erbschaftsteuer begeben. Neu – und erschreckend – ist, wenn gleichzeitig aus der Union von Fraktionschef Jens Spahn (CDU) eine „problematische Vermögensverteilung in Deutschland“ kritisiert wird. Dies klingt parteiübergreifend und passt zur Forderung der SPD nach Streichung u.a. des als „Schlupfloch“ bezeichneten 10-Jahreszeitraums für Freibeträge.

 

Wirtschaftsweise empfehlen Lebensfreibetrag

 

Dieser Forderung haben sich dann auch umgehend die sog. Wirtschaftsweisen angeschlossen und schlagen jetzt einen „Lebensfreibetrag“ vor, der – anders als die heutigen Freibeträge – nur einmal genutzt werden kann. Jeder Bürger soll danach in seinem Leben eine bestimmte Summe steuerfrei erben oder geschenkt bekommen können und muss alles darüber hinaus komplett versteuern. Bei diesem Diskussionsstand muss bei Immobilieneigentümern die rote Lampe angehen angesichts der Staatsverschuldung durch Sondervermögen von einer Billion €, d.h. von Krediten, bei denen niemand weiß, wer bzw. mit was man künftig Zins und Tilgung bedienen will. Da muss man kein Pessimist sein, um festzustellen: Besser wird es nicht für Immobilieneigentümer, die für den Fiskus schon immer das Objekt der Begierde waren, wenn es um die Sanierung maroder Haushaltskassen geht.

 

Bundesverfassungsgericht wird Neuregelung fordern

 

Obwohl das Bundesverfassungsgericht die Bevorzugung von Firmenerben insbesondere gegenüber Immobilienerben bereits zweimal – 2006 und 2014 – für verfassungswidrig erklärt hat, hat dies den Gesetzgeber bisher wenig interessiert. Noch in diesem Jahr soll dazu die 3. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fallen. Dies könnte die Bundesregierung zum Anlass nehmen, das Erbschaftsteuerrecht insgesamt neu zu regeln – aber wohl kaum zugunsten der Haus- und Wohnungseigentümer. Gründlich überlegen, ob man nicht gleich „in den sauren Apfel beißt“ d.h. möglichst viel nicht nur im Rahmen der Freibeträge auf die nächste Generation überträgt und Schenkungssteuer zahlt; aber aller Voraussicht nach deutlich weniger als die künftige Erbschaftsteuer. Dies alles natürlich mit fundierter Beratung – vor allem über die eigene Absicherung im Alter. Die Kinder und Enkel werden es – oder sollten es wenigstens – danken.

 

Starker Anstieg von Mieten und Kaufpreisen

 

Die Werte von Immobilien werden aber vor allem in Ballungsgebieten weiter steigen und bei Wegfall von Vergünstigungen zur massiven Steigerung der Erbschaft- und Schenkungssteuer führen. Also: Und auch die Mieter, wenn dadurch ein künftiger Verkauf des Hauses abgewendet werden kann – nachdem inzwischen hinlänglich bekannt ist, was der Verkauf an einen Investor auch für die Mieter bedeutet.

 

hug-m.de


Kommentar schreiben

Kommentare: 0