Neue Zweckentfremdungssatzung in München: Vermieter und Mieter gleichermaßen im Visier

Die Landeshauptstadt München verschärft die Regeln für die Kurzzeitvermietung von Wohnraum. Nach der zum 1. April 2026 in Kraft getretenen Änderung des bayerischen Zweckentfremdungsgesetzes hat der Sozialausschuss der Landeshauptstadt München eine neue Zweckentfremdungssatzung beschlossen. Diese führt eine strikte Registrierungspflicht für Ferienwohnungen und Zimmer ein, die über Online-Plattformen angeboten werden.

Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen kommt ab August

Die Neuregelung soll nach der Beschlussfassung in der Vollversammlung des Stadtrats voraussichtlich im August 2026 in Kraft treten. Die neue Pflicht gilt dabei nicht nur für Eigentümer, sie trifft auch Mieter, die ihre Wohnung ganz oder teilweise untervermieten.

Wer künftig Wohnraum tage- oder wochenweise an Touristen überlassen will, muss vorab bei der Stadt eine wohnungsbezogene Registrierungsnummer beantragen. Diese Nummer muss zwingend in jedem Online-Inserat angegeben werden. Es gilt künftig das Prinzip: Kein Angebot auf Online-Portalen ohne vorherige Registrierung.

Der „gläserne Vermieter“: Datenabgleich über die Bundesnetzagentur
 

Grundlage hierfür ist eine weitreichende digitale Überwachungsinfrastruktur. Die Betreiber von Online-Portalen werden verpflichtet, Daten wie die genaue Adresse des vermieteten Wohnraums, den Namen des Vermieters und die Registrierungsnummer turnusmäßig an die Bundesnetzagentur zu übermitteln. Die Landeshauptstadt München kann diese Daten anschließend abrufen und mit den vergebenen Registrierungsnummern abgleichen.

Wir sehen diese Entwicklung hin zum „gläsernen Vermieter“ mit großer Sorge. Die digitale Kontrolle greift tief in die Privatsphäre ein. Bisher gab es eine Auskunftsverpflichtung nur im konkreten Einzelfall. Obwohl eine Vermietung von Ferienwohnungen von bis zu acht Wochen pro Jahr legal erlaubt ist, werden jetzt alle Anbieter quasi unter Generalverdacht gestellt. Es bleibt insoweit nur zu hoffen, dass die Landeshauptstadt München auch konsequent gegen Mieter vorgehen wird, die ihre Wohnungen ohne das Einverständnis des Eigentümers unerlaubt an ständig wechselnde Touristen vermieten.

Weitere Verschärfungen beim Leerstand 


Die Stadt München verschärft zudem ihr Vorgehen gegen vermeintlichen Wohnungsleerstand. Künftig müssen auch Energie- und Wasserversorger sensible Verbrauchsdaten direkt an die Landeshauptstadt übermitteln, um potenziellen Leerstand aufzuspüren.

Big Brother is watching you 


Hier werden unter dem Vorwand der Wohnraumrettung Überwachungsinstrumente im Sinne von „Big Brother“ etabliert. Für einen verschwindend geringen Leerstand greift die Stadt zu gravierenden Mitteln und durchleuchtet immer weiter die Privatsphäre ihrer Bürger. Das steht in keinem Verhältnis zum Nutzen, sondern verursacht vielmehr einen erheblichen bürokratischen Aufwand.

Rechtsanwalt Georg Hopfensperger

Stellv. Vorsitzender HAUS + GRUND MÜNCHEN

 

hug-m.de


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