Interessante Urteile für Mieter und Eigentümer (November 2025)

Exzessives Duschen zur Nachtzeit kann Kündigungsgrund sein

 

Regelmäßiges Duschen und Baden zur Nachtzeit von bis zu 60 Minuten, teilweise bis zu 2 bis 3 Stunden mit regelmäßig wiederkehrenden Verhaltensweisen wie nächtlichem Staubsaugen und Möbelrücken überschreitet das sozial adäquate Maß, das andere Bewohner eines Hauses im Rahmen der gegenseitigen Rücksichtnahme dulden müssen und berechtigt den Vermieter nach erfolgloser Abmahnung zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses.

mehr lesen 0 Kommentare

Alles über die Wohnungseigentümerversammlung – Zentrales Organ zur Willensbildung der Wohnungseigentümer

Auf der Eigentümerversammlung einer Wohnungseigentümergemeinschaft werden wichtige Entscheidungen rund um die Immobilie getroffen. Derzeit finden wieder zahlreiche Eigentümerversammlungen statt. HAUS + GRUND MÜNCHEN informiert alle immostar-Leser über die wichtigsten Punkte: Von der Vorbereitung, über Fristen und Rechnungsprüfungen bis zu Beschlussfassungen.

mehr lesen 0 Kommentare

BGH zur Eigenbedarfskündigung

Der Vermieter kann eine Wohnung wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er die Räume als Wohnung für sich oder seine Familien- oder Haushaltsangehörigen benötigt. Bei der Kündigung muss der Vermieter die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten, die - abhängig von der Mietdauer - zwischen 3 und 9 Monate beträgt. Handelt es sich bei der Wohnung um eine sog. umgewandelte Wohnung, d.h. um eine Wohnung z.B. in einem Mehrfamilien- / Mietshaus, das nach Überlassung an den Mieter in Eigentumswohnungen aufgeteilt worden ist, besteht eine zusätzliche Kündigungssperrfrist, wenn die Wohnung im Gebiet einer Sperrfristverordnung des jeweiligen Bundeslandes liegt. Danach kann eine Kündigungssperrfrist von bis zu 10 Jahren bestehen wie z.B. im Gebiet der Landeshauptstadt München. Diese beginnt grundsätzlich mit der Grundbucheintragung des ersten Käufers der Wohnung nach der Umwandlung zu laufen. Nach einem neuen Urteil des BGH gilt dies allerdings nicht, wenn es sich bei dem Käufer um einen Investor handelt.

mehr lesen 0 Kommentare

Haus+Grund klärt die größten Mythen auf: "Das steht aber im Internet ganz anders…"

Häufig hört HAUS + GRUND MÜNCHEN in der Rechtsberatung, dass die Möblierung einer Wohnung „der Königsweg“ der Vermietung sei; schließlich gelten dann die strengen Mieterschutzvorschriften nicht. Auf großes Unverständnis stößt dann unsere Antwort, dass es sich hierbei um einen weit verbreiteten Irrglauben handelt. Schließlich lautet die Antwort dann: „Das steht aber im Internet ganz anders….“. Wer sich bei Google die Erstmeinung einholt, darf gerne die Zweitmeinung von ChatGPT beziehen – nein, Spaß beiseite. Mit diesem Artikel möchte HAUS + GRUND MÜNCHEN über die größten Mythen aufklären:

mehr lesen 0 Kommentare

Leser fragen - Rechtsanwälte antworten

Anfragen von Mietern und Eigentümern erreichen uns von Ausgabe zu Ausgabe. Die Fragen werden von den Rechtsanwälten von HAUS+GRUND beantwortet. Lesen Sie hier...

mehr lesen 0 Kommentare

Neue Serie: Leser fragen - Rechtsanwälte antworten

Anfragen von Mietern und Eigentümern erreichen uns von Ausgabe zu Ausgabe. Diese reichen wir an die zuständigen Rechtsanwälte weiter. Einige Fragen zum Wohneigentumsrecht davon werden wir in unregelmäßigen Abständen anonym bei uns veröffentlichen Die Fragen werden von den kompetenten Rechtsanwälten von HAUS+GRUND MÜNCHEN beantwortet.

mehr lesen 0 Kommentare

Interessante Urteile für Mieter und Eigentümer (August 2025)

Fristlose Kündigung bei mehrfacher Verweigerung des Zutritts

Für den Mieter von Wohnraum besteht nach der Rechtsprechung des BGH eine vertragliche (Neben-) Pflicht, dem Vermieter - nach entsprechender Vorankündigung - den Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren, wenn hierfür ein konkreter sachlicher Grund vorliegt. 

mehr lesen 0 Kommentare

Ein klares Nein zu Staatsverschuldung und Erbschaftsteuer

Dr. Kai H. Warnecke, Präsident des Zentralverbands von Haus & Grund Deutschland, analysierte auf der Jahreshauptversammlung von HAUS + GRUND MÜNCHEN 2025 den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung. Er begrüßte geplante Erleichterungen für Vermieter, wie steuerliche Vorteile bei günstigen Vermietungen, ebenso eine Entlastung von Erben energetisch sanierungsbedürftiger Immobilien.

mehr lesen 0 Kommentare

Neue Grundsteuer: Haus + Grund fordert Transparenzregister

In vielen Bundesländern, so z. B. in Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, können sich die Bürger in einem sog. Transparenzregister, d.h. in einem öffentlich zugänglichen Portal über die Empfehlungen der Finanzministerien an die Städte und Gemeinden informieren und damit auch vergleichen, ob sich ihre Kommune an den empfohlenen Hebesatz gehalten oder einen höheren beschlossen hat.

mehr lesen 0 Kommentare

Mietspiegel 2025 - unrealistisch

Der Mietspiegel für München 2025 liegt vor. Nach der Rathaus-Umschau der Landeshauptstadt München, beträgt die Steigerung der durchschnittlichen Miete 5,5 % gegenüber dem Mietspiegel 2023. Die Stadt erachtet diese Steigerung für zu hoch. Oberbürgermeister Reiter spricht sogar von einem Mieterhöhungsspiegel. HAUS + GRUND MÜNCHEN stellt hierzu klar, dass die Erhöhung keinesfalls außergewöhnlich hoch ist, da auch der Verbraucherpreisindex im gleichen Zeitraum um 5,2 % gestiegen ist. Die Steigerung entspricht also gerade einmal der Geldentwertung in diesem Zeitraum.

mehr lesen 0 Kommentare

Interessante Urteile für Mieter und Eigentümer (Juli 2025)

Zweifamilienhaus - Wann entfällt der Mieterschutz?

Mieter von Wohnräumen sind umfassend gegen Mieterhöhungen und Kündigungen geschützt. Eine Kündigung des Mietverhältnisses kann grundsätzlich nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses, d.h. eines gesetzlichen Kündigungsgrundes z.B. Eigenbedarf erfolgen. Eine der wenigen Ausnahmen besteht bei einem Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen (Sonderkündigungsrecht des Vermieters, § 573a Abs. 1 BGB). 

mehr lesen 0 Kommentare

Interessante Urteile für Mieter und Eigentümer (Juni 2025)

Brandschaden durch Lithium-Ionen-Akku: Wann liegt Fahrlässigkeit vor?

Der Mieter haftet für einen Brandschaden, der beim Laden von 18-Volt-Lithium-Ionen-Akkus mit einem herstellerfremden Ladegerät auf einem Holzregal entstanden ist. Dies hat das KG Berlin entschieden. Moderne Lithium-Ionen-Akkus, die zunehmend in Elektrofahrzeugen, Handys, Werkzeugen, Computer etc. verbaut sind, können unter bestimmten Umständen beim Aufladen brennen oder explodieren und hohe Schäden verursachen. Die Rechtslage insbes. die damit zusammenhängenden Haftungsfragen sind bisher nicht geklärt.
In dem vom KG Berlin entschiedenen Fall hat der Mieter für seinen Gewerbebetrieb sechs 18-Volt-Lithium-Ionen-Akkus auf einem Holzregal mit einem herstellerfremden Ladegerät aufgeladen. Die durch den Ladevorgang in Brand geratenen Akkus verursachten einen Schaden von € 70.000,00, den die Gebäudeversicherung gegen die Haftpflichtversicherung des Mieters aus übergegangenem Recht eingeklagt hat. Das KG Berlin gab der Klage statt.

 

mehr lesen 0 Kommentare

Interessante Urteile für Mieter und Eigentümer (Mai 2025 / Teil 2)

Neue Grundsteuer - Der Goldesel für München 24 Millionen € mehr pro Jahr

 

Bis zum Zehnfachen beträgt für viele Haus- und Wohnungseigentümer die neue Grundsteuer, die bei vermieteten Wohnungen i.d.R. auf die Mieter umgelegt wird und das Wohnen verteuern. Man kann darüber streiten, ob dies gerecht ist. Aus juristischer Sicht besteht allerdings kein Grund zur Beanstandung, solange die im Grundsteuergesetz festgeschriebene „Aufkommensneutralität“ gewahrt ist d.h. Städte und Gemeinden mit der neuen Grundsteuer insgesamt nicht mehr einnehmen als bisher.

 

mehr lesen 0 Kommentare

Interessante Urteile für Mieter und Eigentümer (Mai 2025 / Teil 1)

Neue Fenster - Vermieter muss auf verstärktes Lüften hinweisen

 

Hat der Vermieter den Mieter nach Einbau neuer dicht schließender Fenster darauf hingewiesen, dass vermehrtes Lüften erforderlich ist, ist der Mieter nach Schimmelbildung nicht zur Minderung der Miete berechtigt, wenn er ein regelmäßiges Querlüften der Räume unterlassen hat – so das LG Landshut in einem neuen Urteil.

 

mehr lesen 0 Kommentare

Der neue Mietspiegel für München wieder nicht reformiert / Stadt mit immer absurderen Ideen

Der Mietspiegel für München 2025 liegt vor. Nach der Rathaus Umschau der Landeshauptstadt München vom 6.3.2025, beträgt die Steigerung der durchschnittlichen Miete 5,5% im Vergleich zum Mietspiegel 2023. Die Stadt fordert deshalb von der neuen Bundesregierung eine Reform des Mietspiegels, insbesondere eine Einbeziehung aller Wohnungen, auch öffentlich geförderter Wohnungen. 

mehr lesen 0 Kommentare

Interessante Urteile für Mieter und Eigentümer (Februar 2025)

Modernisierung - 11 Stufen abwärts besser als 21 Stufen aufwärts?

 

Führt der Vermieter bauliche Maßnahmen durch, die den Gebrauchswert der Mietwohnung nachhaltig erhöhen (§ 555b Nr. 4 BGB) kann der Vermieter die jährliche Miete um 8% der anteilig für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. Dazu zählen nach der Rechtsprechung z.B. die Umstellung von Einzelöfen auf Zentralheizung, der Anbau eines Balkons sowie der Einbau eines Lifts (so bereits LG München I, Urteil v. 09.07.1987, 14 S 7397/87, WuM 1989, S. 27).

 

mehr lesen 0 Kommentare

Wohin mit dem Weihnachtsbaum?

Nach den Feiertagen stellt sich für viele die Frage: Wohin mit dem ausgedienten Weihnachtsbaum? In vielen Städten werden die Bäume vom städtischen Dienst eingesammelt. "Hierfür müssen die Bäume komplett abgeschmückt und sichtbar an den Straßenrand gelegt werden", erklärt Dr. Ulrike Kirchhoff Vorstand von Haus & Grund Bayern.

mehr lesen 0 Kommentare

Grundsteuer: Transparenzregister gefordert

Nach den Bestimmungen des neuen Bayerischen Grundsteuergesetzes muss die neue Grundsteuer aufkommensneutral sein d.h. die Summe der von allen Haus- und Wohnungseigentümern ab 01.01.2025 zu zahlenden Grundsteuer darf nicht höher sein als die bisherige Grundsteuer.

mehr lesen 0 Kommentare

Die wichtigsten Neuregelungen für Hauseigentümer im Neuen Jahr 2025

Haus + Grund München hat für Sie, liebe Leserinnen und Leser, die wichtigtesten Neuregelungen für Hauseigentümer im Neuen Jahr 2025 aktualisiert zusammengestellt. Hier können Sie das übersichtlich herauslesen, was für Sie als Eigentümer wichtig ist.

mehr lesen 0 Kommentare

Schnee + Winter kommen bestimmt: Die Räum- und Streupflicht von Hauseigentümern + Mietern

Noch ist kein Schneefall in Sicht! Wir wissen nicht, wann die Landeshauptstadt München und der Süden Bayerns wieder in eine Winterwunderland verwandelt werden. Wir haben uns deshalb entschlossen, zusammen mit Haus + Grund München, Sie, liebe Leserinnen und Leser, auf die Räum- und Streupflichten mit Urteilen und Fallbeispielen jetzt schon vorsorglich darauf hinzuweisen, denn irgendwann kommt der Schnee vielleicht überraschend. Dann heißt es, gewappnet zu sein, damit Unfälle und Ärger vermieden werden können - so gut es geht.

mehr lesen 0 Kommentare