Unbefugt geparkt: Grundstückseigentümer durfte abschleppen lassen

 (Foto: pixabay.com / geralt)
(Foto: pixabay.com / geralt)

Verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge bieten häufig Anlass zu großem Ärger. Selbst wenn dadurch nicht gleich Feuerwehrzufahrten oder sonstige Rettungswege blockiert werden, kann davon doch eine erhebliche Störung ausgehen.

 

Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS (Bundesgeschäftsstelle Landes-bausparkassen) sprach die Justiz in letzter Instanz dem Grundstücksbesitzer das Recht zu, ein solches Fahrzeug abschleppen zu lassen. (Bundesgerichtshof, V ZR 102/15).

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Fliegende Eisplatten, aufwirbelnder Schnee oder Nässe: worauf Sie als Autofahrer in der kalten Jahreszeit achten sollten

Insbesondere im Herbst und Winter müssen sich Autofahrer neuen Herausforderungen stellen (Foto: obs / TÜV Rheinland AG)
Insbesondere im Herbst und Winter müssen sich Autofahrer neuen Herausforderungen stellen (Foto: obs / TÜV Rheinland AG)

Auf Lkw-Planen können sich bei längeren Standzeiten größere Mengen Wasser und Schnee ansammeln. Wenn diese im Winter gefrieren, führt das im Straßenverkehr mitunter zu gefährlichen Situationen. "Gerade in Kurven oder bei schneller Fahrt können sich Schnee und Eisbrocken vom Dach lösen und den nachfolgenden Verkehr behindern", erklärt Steffen Mißbach, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Außerdem behindern abfliegende Schneewolken und Eispartikel die Sicht, können Fahrzeuge beschädigen und andere Verkehrs-teilnehmer zu waghalsigen Ausweichmanövern zwingen.

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Messungen von PoliScan Speed ungültig

Blitzer, Symbolbild (Foto: obs / blickpixel)
Blitzer, Symbolbild (Foto: obs / blickpixel)

In Mannheim wurde am 28. November 2016 ein richtungsweisender Beschluss verfasst.

 

Grundlage für die Verhandlung war die Klage einer Mandantin des Vorsitzenden des Verbands für bürgernahe Verkehrspolitik (VFBV e.V.) Mathias Voigt. Der Betroffenen wurde ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen. Als Beweismittel diente die Messung eines Poli- Scan-Speed-Blitzgeräts der Firma Vitronic.

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Autokorso: Was Fahrer beachten müssen

Ausnahmezustand: Echte Fußballfans feiern einen Sieg der Deutschen mit einem Autokorso - alles ist dabei aber nicht erlaubt. Foto: Florian Schuh
Ausnahmezustand: Echte Fußballfans feiern einen Sieg der Deutschen mit einem Autokorso - alles ist dabei aber nicht erlaubt. Foto: Florian Schuh

Bei einem Sieg der Lieblingsmannschaft kennt die Freude von Fußballfans oft keine Grenzen. Sie schmücken ihr Auto und schwingen sich hinters Steuer - ab zum Autokorso. Doch was müssen sie dabei beachten? «Keinesfalls dürfen zum Beispiel rote Ampeln und Stoppschilder überfahren werden», sagt Verkehrsrechts-expertin Daniela Mielchen aus Hamburg. Außerdem sei es verboten, mehr Personen im Auto mitfahren zu lassen, als Sitzplätze mit Gurten vorhanden sind. Die Anschnallpflicht gelte weiterhin.

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Schweigen zum Sachverhalt kann als Zustimmung gelten

Der Richterspruch fällt trotzdem: Möchte sich der Beklagte zum Sachverhalt nicht äußern, kann das als Zustimmung bewertet werden. Foto: Uli Deck
Der Richterspruch fällt trotzdem: Möchte sich der Beklagte zum Sachverhalt nicht äußern, kann das als Zustimmung bewertet werden. Foto: Uli Deck

Oranienburg (dpa/tmn) - Schweigt ein Beklagter zum Unfallgeschehen wie es der Kläger darlegt, kann das Gericht das als Zustimmung begreifen. Das lässt sich aus einem Urteil des Amtsgerichtes Oranienburg schließen, über das der Deutsche Anwaltverein (DAV) berichtet. Im verhandelten Fall wollte eine Frau nach einem Unfall 410 Euro Reparaturkosten ersetzt bekommen. Sie schilderte den Vorgang. Doch die Angeklagte äußerte sich auch nach Verlängerung einer Frist nicht zu den Äußerungen.

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