Arbeitnehmer können nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts keine Festanstellung verlangen, wenn ihr Arbeitgeber seine Zulassung als Arbeitsverleiher verschweigt. Das gelte auch dann, wenn der Einsatz des Arbeitnehmers offiziell als Werkvertrag bezeichnet wird. Das entschied das Bundes-arbeitsgericht in Erfurt zum Problem verdeckter Arbeitnehmerüberlassung in einem Fall aus Baden-Württemberg (9 AZR 352/15). Verhandelt wurde die Klage einer Frau, die von 2004 bis 2013 als technische Zeichnerin beim Automobilhersteller Daimler auf der Basis einer als Werkvertrag bezeichneten Vereinbarung gearbeitet hat.
In jeder Firma gibt es Mitarbeiter, ohne die es schneller geht. Da erledigen die Kollegen die Aufgabe lieber selbst, als sie erst erklären zu müssen. «Als Minderleister wird ein Arbeitnehmer bezeichnet, der nicht die erwartete Leistung erbringt», sagt Rechtsanwalt Michael Schreier aus Hamburg. Die Krux an der Sache ist: Ein Mitarbeiter wird gar nicht nach seiner Leistung bezahlt, sondern für die Arbeitszeit, die er der Firma zur Verfügung stellt. «Es gibt immer bessere und schlechtere Mitarbeiter - das ist prinzipiell nicht sanktionsfähig», sagt Schreier.
Mitarbeiter müssen es unter Umständen hinnehmen, dass ihr Arbeitsvertrag öfter als dreimal befristet wird. Das kann dann zulässig sein, wenn es für die Befristung einen Sachgrund gibt, berichtet die Arbeitnehmer-kammer Bremen in ihrem Magazin (Ausgabe 4/2016). Ein Sachgrund liegt etwa vor, wenn jemand eine Krankheits- oder Elternzeit-vertretung macht. Solche Befristungen kann der Arbeitgeber fast ohne Beschränkungen verlängern. Trotzdem haben viele das Vorurteil, dass eine Befristung nur dreimal möglich ist.
Wollen Arbeitnehmer einen Zweitjob annehmen, sollten sie vorab zur Sicherheit immer ihren Arbeitgeber informieren. «Das schließt Ärger oder Irritationen von vorneherein aus», sagt Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg und Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins. Manche haben auch Klauseln in ihrem Arbeitsvertrag, die sie zu einer Meldung verpflichten. In vielen Fällen werden Arbeitgeber dem Anliegen ohne Bedenken zustimmen.
Werden Arbeitnehmer Opfer von Mobbing, können sie unter Umständen Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangen. Voraussetzung dafür ist aber, dass es ein systematisch schikanöses Verhalten des Vorgesetzten oder der Kollegen gibt. Das ist nicht gegeben, wenn ein Vorgesetzter allgemeine Anordnungen für Zuständigkeiten und Arbeitsabläufe gibt. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich auf ein Urteil des Niedersächsischen Landesarbeitsgerichts.
Langzeitkranke können in der Regel kein Weihnachtsgeld verlangen. Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich dabei um ein zusätzliches Arbeitsentgelt handelt. Das ist immer dann der Fall, wenn das Weihnachtsgeld ohne besondere Voraussetzungen oder Einschränkungen gewährt wird. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Siegburg (Az.: 4 Ca 2849/14 G). In dem verhandelten Fall hatte ein Betrieb jedes Jahr seinen Mitarbeitern Weihnachtsgeld gezahlt.
Viele Arbeitnehmer arbeiten teils an Sonn- und Feiertagen. Müssen sie dafür eigentlich einen finanziellen Zuschuss bekommen? «Es gibt keine gesetzliche Regelung», erklärt Prof. Stefan Lunk von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Normalerweise finden sich aber in den Arbeits- und Tarifverträgen Regelungen dazu. Wenn das nicht der Fall ist, hat der Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Zuschuss. Nach Paragraf 11 des Arbeitszeit-gesetzes steht ihm aber ein Ersatzruhetag zu. «Es gibt Ersatzzeiten, aber keine höhere Vergütung.»
Schwangere werden vom Gesetzgeber besonders geschützt. Das Mutterschutzgesetz regelt, welche Rechte sie haben. Nathalie Oberthür, Rechtsanwältin in Köln, erklärt einige wichtige Punkte:
Kündigungsschutz: Sobald eine angestellte Frau weiß, dass sie ein Kind erwartet, gilt für sie Kündigungsschutz. Selbst wenn der Arbeitgeber kündigt, bevor er von der Schwangerschaft erfährt. «Dann hat die Frau zwei Wochen Zeit, ihm mitzuteilen, dass sie schwanger ist.» Dann ist die Kündigung unwirksam. Bis vier Monate nach der Geburt des Kindes gilt der Kündigungsschutz.
Viele Unternehmen haben einen Raucherraum. Dazu verpflichtet sind sie aber nicht. «Es gibt keinen Anspruch der Raucher auf einen Raucherraum», sagt Prof. Stefan Lunk von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Durch die Gerichte ist nur klargestellt, dass der Betrieb das Rauchen nicht komplett verbieten darf. Einzige Ausnahme wäre, wenn ein komplettes Verbot aus medizinisch oder technischen Gründen nötig ist. Das wäre etwa der Fall, wenn jemand auf der Intensivstation arbeitet oder in einer Fabrik für Silvesterknaller - dort darf auch im Umkreis nicht geraucht werden.
Mal kurz private E-Mails bei der Arbeit checken? Da denken sich viele nichts dabei. Doch unter Umständen kann das richtig Ärger geben. Und manchmal darf der Arbeitgeber die private Korrespondenz sogar lesen. Arbeitnehmer sollten sehr zurückhaltend damit sein, das Internet am Arbeitsplatz für private Zwecke zu nutzen. Viele denken sich nichts dabei, während der Arbeitszeit zum Beispiel kurz private E-Mails zu checken.
«Rechtlich ist das grundsätzlich aber erst einmal verboten», erklärt Nathalie Oberthür, Fachan-wältin für Arbeitsrecht.