Urteil: Verdeckte Zeitarbeit kein Grund für Festanstellung

Eine Frau klagte auf eine Festanstellung beim Automobilhersteller Daimler. Dieser habe nach Ihrer Auffassung einen Scheinwerkvertrag abgeschlossen, um Zeitarbeit zu verdecken. Foto: Uli Deck/Symbolbild
Eine Frau klagte auf eine Festanstellung beim Automobilhersteller Daimler. Dieser habe nach Ihrer Auffassung einen Scheinwerkvertrag abgeschlossen, um Zeitarbeit zu verdecken. Foto: Uli Deck/Symbolbild

Arbeitnehmer können nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts keine Festanstellung verlangen, wenn ihr Arbeitgeber seine Zulassung als Arbeitsverleiher verschweigt. Das gelte auch dann, wenn der Einsatz des Arbeitnehmers offiziell als Werkvertrag bezeichnet wird. Das entschied das Bundes-arbeitsgericht in Erfurt zum Problem verdeckter Arbeitnehmerüberlassung in einem Fall aus Baden-Württemberg (9 AZR 352/15). Verhandelt wurde die Klage einer Frau, die von 2004 bis 2013 als technische Zeichnerin beim Automobilhersteller Daimler auf der Basis einer als Werkvertrag bezeichneten Vereinbarung gearbeitet hat.

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Kein Engagement im Job: Was Minderleistern drohen kann

Statt zu arbeiten ständig Kaffee trinken und privat telefonieren: Faulpelze haben arbeitsrechtlich in vielen Fällen nichts zu befürchten. Denn Arbeitgeber können wegen schlechter Leistung nur in Ausnahmefällen kündigen. Foto: Westend61
Statt zu arbeiten ständig Kaffee trinken und privat telefonieren: Faulpelze haben arbeitsrechtlich in vielen Fällen nichts zu befürchten. Denn Arbeitgeber können wegen schlechter Leistung nur in Ausnahmefällen kündigen. Foto: Westend61

In jeder Firma gibt es Mitarbeiter, ohne die es schneller geht. Da erledigen die Kollegen die Aufgabe lieber selbst, als sie erst erklären zu müssen. «Als Minderleister wird ein Arbeitnehmer bezeichnet, der nicht die erwartete Leistung erbringt», sagt Rechtsanwalt Michael Schreier aus Hamburg. Die Krux an der Sache ist: Ein Mitarbeiter wird gar nicht nach seiner Leistung bezahlt, sondern für die Arbeitszeit, die er der Firma zur Verfügung stellt. «Es gibt immer bessere und schlechtere Mitarbeiter - das ist prinzipiell nicht sanktionsfähig», sagt Schreier.

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Mehr als dreimal möglich: Befristung des Arbeitsvertrages

Ein befristeter Arbeitsvertrag kann öfter als dreimal verlängert werden. Allerdings nur, wenn Krankheits- oder Elternzeitvertretung der Grund ist. Foto: Andrea Warnecke
Ein befristeter Arbeitsvertrag kann öfter als dreimal verlängert werden. Allerdings nur, wenn Krankheits- oder Elternzeitvertretung der Grund ist. Foto: Andrea Warnecke

Mitarbeiter müssen es unter Umständen hinnehmen, dass ihr Arbeitsvertrag öfter als dreimal befristet wird. Das kann dann zulässig sein, wenn es für die Befristung einen Sachgrund gibt, berichtet die Arbeitnehmer-kammer Bremen in ihrem Magazin (Ausgabe 4/2016). Ein Sachgrund liegt etwa vor, wenn jemand eine Krankheits- oder Elternzeit-vertretung macht. Solche Befristungen kann der Arbeitgeber fast ohne Beschränkungen verlängern. Trotzdem haben viele das Vorurteil, dass eine Befristung nur dreimal möglich ist.

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Zweitjob: Das sollte der Arbeitgeber wissen

Viele Menschen in Deutschland wollen sich neben ihrem Hauptberuf noch etwas hinzuverdienen. Foto: Axel Heimken
Viele Menschen in Deutschland wollen sich neben ihrem Hauptberuf noch etwas hinzuverdienen. Foto: Axel Heimken

Wollen Arbeitnehmer einen Zweitjob annehmen, sollten sie vorab zur Sicherheit immer ihren Arbeitgeber informieren. «Das schließt Ärger oder Irritationen von vorneherein aus», sagt Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg und Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins. Manche haben auch Klauseln in ihrem Arbeitsvertrag, die sie zu einer Meldung verpflichten. In vielen Fällen werden Arbeitgeber dem Anliegen ohne Bedenken zustimmen.

 

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Schadenersatz wegen Mobbing: Systematische Schikane

Wer am Arbeitsplatz gemoppt wird, kann einen Schadensersatz erhalten. Jedoch nur, wenn die Schikane regelmäßig und geplant erfolgt. Foto: Monique Wüstenhagen
Wer am Arbeitsplatz gemoppt wird, kann einen Schadensersatz erhalten. Jedoch nur, wenn die Schikane regelmäßig und geplant erfolgt. Foto: Monique Wüstenhagen

Werden Arbeitnehmer Opfer von Mobbing, können sie unter Umständen Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangen. Voraussetzung dafür ist aber, dass es ein systematisch schikanöses Verhalten des Vorgesetzten oder der Kollegen gibt. Das ist nicht gegeben, wenn ein Vorgesetzter allgemeine Anordnungen für Zuständigkeiten und Arbeitsabläufe gibt. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich auf ein Urteil des Niedersächsischen Landesarbeitsgerichts.

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Langzeitkranke haben keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld

Weihnachtsgeld trotz Langzeitausfall? Darüber entschied zuletzt ein Gericht. Foto: Jens Kalaene
Weihnachtsgeld trotz Langzeitausfall? Darüber entschied zuletzt ein Gericht. Foto: Jens Kalaene

Langzeitkranke können in der Regel kein Weihnachtsgeld verlangen. Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich dabei um ein zusätzliches Arbeitsentgelt handelt. Das ist immer dann der Fall, wenn das Weihnachtsgeld ohne besondere Voraussetzungen oder Einschränkungen gewährt wird. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Siegburg (Az.: 4 Ca 2849/14 G). In dem verhandelten Fall hatte ein Betrieb jedes Jahr seinen Mitarbeitern Weihnachtsgeld gezahlt.

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Sonntagsarbeit - Kein Anspruch auf höhere Vergütung

Sonn- und Feiertagszuschlag: Findet sich in den Arbeits- und Tarifverträgen hierzu keine Regelung, hat der Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Zuschuss. Foto: Ralf Hirschberger
Sonn- und Feiertagszuschlag: Findet sich in den Arbeits- und Tarifverträgen hierzu keine Regelung, hat der Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Zuschuss. Foto: Ralf Hirschberger

Viele Arbeitnehmer arbeiten teils an Sonn- und Feiertagen. Müssen sie dafür eigentlich einen finanziellen Zuschuss bekommen? «Es gibt keine gesetzliche Regelung», erklärt Prof. Stefan Lunk von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Normalerweise finden sich aber in den Arbeits- und Tarifverträgen Regelungen dazu. Wenn das nicht der Fall ist, hat der Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Zuschuss. Nach Paragraf 11 des Arbeitszeit-gesetzes steht ihm aber ein Ersatzruhetag zu. «Es gibt Ersatzzeiten, aber keine höhere Vergütung.»

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Mit Baby im Bauch im Job: Rechte von Schwangeren

Das Mutterschutzgesetz schützt Schwangere: Müssen sie im Job ständig sitzen, sieht es zum Beispiel vor, dass ihr Arbeitgeber ihnen kurze Arbeitsunterbrechungen ermöglichen muss. Foto: Andrea Warnecke
Das Mutterschutzgesetz schützt Schwangere: Müssen sie im Job ständig sitzen, sieht es zum Beispiel vor, dass ihr Arbeitgeber ihnen kurze Arbeitsunterbrechungen ermöglichen muss. Foto: Andrea Warnecke

Schwangere werden vom Gesetzgeber besonders geschützt. Das Mutterschutzgesetz regelt, welche Rechte sie haben. Nathalie Oberthür, Rechtsanwältin in Köln, erklärt einige wichtige Punkte:

 

Kündigungsschutz: Sobald eine angestellte Frau weiß, dass sie ein Kind erwartet, gilt für sie Kündigungsschutz. Selbst wenn der Arbeitgeber kündigt, bevor er von der Schwangerschaft erfährt. «Dann hat die Frau zwei Wochen Zeit, ihm mitzuteilen, dass sie schwanger ist.» Dann ist die Kündigung unwirksam. Bis vier Monate nach der Geburt des Kindes gilt der Kündigungsschutz.

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Unternehmen muss keinen Raucherraum haben

Auch auf der Arbeit brauchen Raucher zwischendurch mal eine Zigarette. Wo sie die aber rauchen dürfen, dafür gibt es je nach Betrieb unterschiedliche Regelungen. Foto: Franziska Gabbert
Auch auf der Arbeit brauchen Raucher zwischendurch mal eine Zigarette. Wo sie die aber rauchen dürfen, dafür gibt es je nach Betrieb unterschiedliche Regelungen. Foto: Franziska Gabbert

Viele Unternehmen haben einen Raucherraum. Dazu verpflichtet sind sie aber nicht. «Es gibt keinen Anspruch der Raucher auf einen Raucherraum», sagt Prof. Stefan Lunk von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Durch die Gerichte ist nur klargestellt, dass der Betrieb das Rauchen nicht komplett verbieten darf. Einzige Ausnahme wäre, wenn ein komplettes Verbot aus medizinisch oder technischen Gründen nötig ist. Das wäre etwa der Fall, wenn jemand auf der Intensivstation arbeitet oder in einer Fabrik für Silvesterknaller - dort darf auch im Umkreis nicht geraucht werden.

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Privates Surfen am Arbeitsplatz ist im Zweifel verboten

Während der Arbeitszeit das Internet für private Zwecke zu nutzen, ist heikel. Gibt es keine Betriebsvereinbarung zum Thema, fragt man am besten beim Chef nach. Foto: Monique Wüstenhagen
Während der Arbeitszeit das Internet für private Zwecke zu nutzen, ist heikel. Gibt es keine Betriebsvereinbarung zum Thema, fragt man am besten beim Chef nach. Foto: Monique Wüstenhagen

Mal kurz private E-Mails bei der Arbeit checken? Da denken sich viele nichts dabei. Doch unter Umständen kann das richtig Ärger geben. Und manchmal darf der Arbeitgeber die private Korrespondenz sogar lesen. Arbeitnehmer sollten sehr zurückhaltend damit sein, das Internet am Arbeitsplatz für private Zwecke zu nutzen. Viele denken sich nichts dabei, während der Arbeitszeit zum Beispiel kurz private E-Mails zu checken.

«Rechtlich ist das grundsätzlich aber erst einmal verboten», erklärt Nathalie Oberthür, Fachan-wältin für Arbeitsrecht. 

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