Ois Giasing! Der "Grünspitz" beteiligt sich beim Stadtteilfest am 2. September

Am Giesinger Grünspitz wird einiges geboten (Foto: Green City e. V. / Jonas Nefzger)
Am Giesinger Grünspitz wird einiges geboten (Foto: Green City e. V. / Jonas Nefzger)

Wenn im Münchner Stadtteil Giesing etwas los ist, darf auch der Grünspitz nicht fehlen. Deshalb eröffnet dort am 2. September der Kulturverein Real München e.V. um 11 Uhr das Stadtteilfest „Ois Giasing! - Das Giesinger Kulturfestival“, das rund um die Tegernseer Landstraße stattfindet.

 

Neben internationaler Live-Musik warten im Laufe des Tages vielerlei kreative Angebote.

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Saisonauftakt am Giesinger Grünspitz: Auf ein Frühstück und vieles mehr am 28.5. ab 11 Uhr

Wunderbares Ambiente am Giesinger Grünspitz (Foto: Green City e. V. / Jonas Nefzger)
Wunderbares Ambiente am Giesinger Grünspitz (Foto: Green City e. V. / Jonas Nefzger)

Der Giesinger Grünspitz, eine mit Kastanienbäumen bewachsene 2.000 Quadrat- meter große Grünfläche an der Tegernseer Landstraße, Ecke Martin-Luther-Straße ist seit Mitte 2014 in öffentlicher Hand. Bis die Fläche endgültig umgestaltet und aufgewertet werden kann, veranstaltet Green City e.V. dort zusammen mit lokalen Akteuren und im Auftrag der „Sozialen Stadt Giesing“ ökologische und kulturelle Aktionen und Projekte. Der dies- jährige Saisonauftakt steht mit dem 28. Mai, ab 11:00 Uhr nun bereits fest.

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Immobilienumsätze in Bayern: Anstieg von +10,8 % im 1. Quartal 2017 gegenüber Vorjahreszeitraum

Sicht über München (Symbolbild; Foto: pixabay.com / moerschy)
Sicht über München (Symbolbild; Foto: pixabay.com / moerschy)

Nach einer Hochrechnung des Markt-forschungsinstituts des IVD Süd e.V. auf Basis des amtlichen Grunderwerbsteuerauf-kommens lagen die Immobilienumsätze in Bayern im 1. Quartal 2017 bei insgesamt 13,43 Mrd. €.

"In Bayern wurden im 1. Quartal 2017 13,43 Mrd. € in Immobilien investiert, das sind +10,8 % mehr im Vergleich zum Vorjahres-zeitraum", so Prof. Stephan Kippes, Leiter des IVD-Marktforschungsinstituts. "Somit liegt Bayern im Bundesländervergleich nach Nord- rhein-Westfalen aktuell auf Platz 2."

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Mängel bei Luxusküche: BGH stärkt die Kunden

Wenn die Traumküche sich nach dem Einbau wegen Mängel als Alptraum erweist, können Kunden den Kauf unter Umständen rückgängig machen. Foto: Oliver Berg
Wenn die Traumküche sich nach dem Einbau wegen Mängel als Alptraum erweist, können Kunden den Kauf unter Umständen rückgängig machen. Foto: Oliver Berg

Wenn die Traumküche Mängel hat, hat der Kunde durchaus einige Möglichkeiten, den Kauf rückgängig zu machen. Darauf verwies der Bundesgerichtshof (BGH). Im vorliegenden Fall hatte sich ein Münchner Ehepaar für über 80 000 Euro eine Designer-Küche geleistet. Gleich nach dem Einbau vor siebeneinhalb Jahren monierten sie mehrere - von zwei Gutachten gestützte Mängel - und forderten eine «unverzügliche» Beseitigung. Als zwei Monate darauf noch immer nichts geschehen war, verlangten die Eheleute eine Rückabwicklung des Vertrags und Schadenersatz.

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Wenn der Partner einzieht: Vermieter darf kaum Nein sagen

Entscheiden sich Partner, zwei Haushalte zusammenzulegen, kann der Vermieter kaum etwas einwenden. Foto: Friso Gentsch
Entscheiden sich Partner, zwei Haushalte zusammenzulegen, kann der Vermieter kaum etwas einwenden. Foto: Friso Gentsch

Wenn ein Ehepartner oder neuer Lebens-gefährte bei einem Mieter einziehen möchte, darf der Vermieter dies in der Regel nicht verbieten. Der Mieter muss den Vermieter zwar darüber informieren, erklärt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Eine Zustimmung des Vermieters ist meistens aber nicht nötig. Das gilt auch, wenn der Mieter Nachwuchs erwartet oder Kinder aus früheren Verbindungen künftig bei ihm in der Wohnung leben.

 

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Immobilie: Bei Geldanlage muss alles passen

Der Kauf einer Immobilie ist zunächst eine große Investition. Als Geldanlage kann sich der Erwerb rechnen, wenn man einige Dinge beachtet. Foto: dpa-infocom
Der Kauf einer Immobilie ist zunächst eine große Investition. Als Geldanlage kann sich der Erwerb rechnen, wenn man einige Dinge beachtet. Foto: dpa-infocom

Stuttgart (dpa/tmn) - Der Begriff «Immobilie» stammt aus dem Lateinischen - «im-mobilis» heißt unbeweglich. Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung sind finanziell oft weniger flexibel als bei anderen Wertanlagen. Das investierte Geld steckt meist langfristig im Betongold. Mehr noch: Heizung, Dach, Bausubstanz unterliegen, anders als das Grundstück, automatisch dem zeitlichen Verfall. Deshalb sollte der Besitzer vor dem Kauf den Zustand der Immobilie genau prüfen.

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Bloß nicht nerven: Verhalten bei der Wohnungsbesichtigung

Die Wohnung liegt perfekt, ist gut geschnitten und auch noch bezahlbar - aber wie überzeugt man den Makler oder Vermieter? Auch das Auftreten bei der Besichtigung ist entscheidend. Foto: Christin Klose
Die Wohnung liegt perfekt, ist gut geschnitten und auch noch bezahlbar - aber wie überzeugt man den Makler oder Vermieter? Auch das Auftreten bei der Besichtigung ist entscheidend. Foto: Christin Klose

Wer eine schöne Wohnung mieten will, muss sich gegen viele Mitbewerber durchsetzen. Wie gelingt das? Vor allem nicht durch nerviges Verhalten. Allzu penible Menschen, die mit Zollstock und Taschenrechner zur Besichtigung erscheinen, sind bei Vermietern schnell unten durch. Dabei haben Mietinteressenten das Recht, sich ein genaues Bild von der Wohnung machen, denn es gilt: Offensichtliche Mängel können sie nach der Unterschrift unter den Vertrag nicht reklamieren. Doch: «Man muss ja nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen», sagt Siegmund Chychla vom Mieterverein zu Hamburg.

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Zur Polizei gehen: Zu hohe Preise beim Schlüsseldienst

Ein Schlüsseldienst darf den Kunden nicht dazu drängen, einen überhöhten Preis zu zahlen. Betroffene können in dem Fall zur Polizei gehen. Foto: Holger Hollemann
Ein Schlüsseldienst darf den Kunden nicht dazu drängen, einen überhöhten Preis zu zahlen. Betroffene können in dem Fall zur Polizei gehen. Foto: Holger Hollemann

Schlüsseldienste, die mit Ortsnamen werben, sind nicht unbedingt auch aus dem angegebenen Ort. Das heißt, man zahlt teils enorme Summen für deren Anfahrt. Darauf weist die Verbraucherzentrale Thüringen hin. Zum Vergleich: Auf 200 bis 300 Euro könnten sich die Kosten für eine Minute Arbeit belaufen, während in Städten wie Erfurt für eine einfache Türöffnung am Tag der ortsübliche Preis bei 80 Euro liege. Verbraucher sollten so überzogene Summen nicht zahlen und auch nichts ungeprüft unterschreiben.

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Zahl der Zwangsversteigerungen weiter gesunken

Die Zahl der Zwangsversteigerungen geht zurück. Foto: Arne Dedert
Die Zahl der Zwangsversteigerungen geht zurück. Foto: Arne Dedert

Die Zahl der Zwangsversteigerungen von Immobilien ist in Deutschland im ersten Halbjahr 2016 weiter gesunken. Insgesamt seien zwischen Januar und Juni rund 17 000 Gerichtstermine angesetzt worden, 3500 weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres, teilte der Fachverlag Argetra aus Ratingen mit. Dabei seien Immobilien im Wert von 2,69 Milliarden Euro aufgerufen worden. Im Vorjahreszeitraum hatte diese Zahl noch bei 3,37 Milliarden Euro gelegen.

 

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Wohngebäudeversicherung: Policen fürs Haus maßschneidern

Nach einem Hausbrand stehen viele Bewohner vor dem finanziellen Ruin. Davor schützen können Wohngebäudeversicherungen. Foto: Maja Hitij
Nach einem Hausbrand stehen viele Bewohner vor dem finanziellen Ruin. Davor schützen können Wohngebäudeversicherungen. Foto: Maja Hitij

Man plant das Traumhaus lange. Spart dafür, kappt auch nach dem Hausbau noch jahrelang das Budget, um es abzubezahlen - und dann soll dem Eigenheim bitte nichts passieren. Doch schon ein Rohrbruch kann es beschädigen. Stürme, gar ein Brand sind sogar fatal. Vor den finanziellen Folgen solcher Schäden sollte man sich absichern. Doch welche Wohngebäude-versicherung wählt man? Die Frage stellt sich gerade, wenn laut einem Tarifvergleich der Zeitschrift «Finanztest» (5/2016) mehrere hundert Euro Differenz zwischen dem teuersten und dem günstigsten Anbieter bestehen.

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Zum Einzug verpflichtet? Wie Mieter Wohnungen nutzen dürfen

Mieter müssen in einer Wohnung nicht unbedingt wohnen. Sie können dort zum Beispiel auch nur Kartons abstellen. Miete zahlen müssen sie aber in jedem Fall. Foto: Monique Wüstenhagen
Mieter müssen in einer Wohnung nicht unbedingt wohnen. Sie können dort zum Beispiel auch nur Kartons abstellen. Miete zahlen müssen sie aber in jedem Fall. Foto: Monique Wüstenhagen

Eine Wohnung ist zum Wohnen da. Oder auch nicht. Denn niemand ist verpflichtet, in eine gemietete Wohnung auch einzuziehen. Mieter können sich durchaus entscheiden, die Räume ungenutzt zu lassen. Grundsätzlich gilt: Anders als das Gewerbemietrecht kennt das Wohnraummietrecht keine Gebrauchspflicht. Das folgt aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, Paragraf 535) und einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: VIII ZR 93/10). Der entschied, dass es dem Mieter überlassen bleibt, wo er «seinen Lebensmittelpunkt begründet und im herkömmlichen Sinne wohnt (Schlafen, Essen, regelmäßiger Aufenthalt)».

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Im April deutlich mehr Aufträge auf dem Bau

Die Bauunternehmen in Deutschland haben derzeit gut zu tun. Foto: Arne Dedert
Die Bauunternehmen in Deutschland haben derzeit gut zu tun. Foto: Arne Dedert

Der Boom auf dem Bau hält dank extrem niedriger Zinsen an. Im April verzeichnete das Bauhauptgewerbe in Deutschland preisbereinigt 18,2 Prozent mehr neue Aufträge als ein Jahr zuvor, wie das Statistisches Bundesamt in Wiesbaden mitteilte. Von März auf April des laufenden Jahres gab es allerdings einen leichten Dämpfer. Der saison-, arbeitstäglich- und preisbereinigte Auftragseingang war im April um 0,8 Prozent niedriger als im März.

 

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Haus im Großraum München für Normalverdiener unbezahlbar

Eine Neubausiedlung von oben. Foto: Peter Kneffel/Archiv
Eine Neubausiedlung von oben. Foto: Peter Kneffel/Archiv

Der Traum vom eigenen Haus ist im Großraum München für Normalverdiener unerschwinglich geworden: Im Landkreis München kostet ein gebrauchtes Eigenheim mittlerweile im Schnitt 1,5 Millionen Euro. Am unteren Ende der Skala kostet ein vergleichbares Haus im oberfränkischen Landkreis Kronach dagegen nur 85 000 Euro, wie ein Gutachterausschuss zum bayerischen Immobilienmarkt im Auftrag von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ermittelt hat.

 

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Qualifizierter Mietspiegel: Das begründet eine Mieterhöhung

Eine Mieterhöhung wird auf einem amtlichen Schreiben angekündigt. Foto: Jens Kalaene
Eine Mieterhöhung wird auf einem amtlichen Schreiben angekündigt. Foto: Jens Kalaene

Bezieht sich ein Vermieter auf einen Mietspiegel, weil er die Miete für ein Einfamilienhaus erhöhen will, gilt: Dieser muss keine Angaben zu Einfamilienhäusern enthalten. Der Vermieter darf sich also auch auf den Berliner Mietspiegel beziehen. Der schließt Einfamilienhäuser ausdrücklich aus seinem Anwendungsgebiet aus. Aber nur wenn die geforderte Miete innerhalb der Preisspanne für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern liegt. Das entschied das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 209/15), wie die Zeitschrift «Das Grund-eigentum» (Heft 10/2016) berichtet.

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Eigentümer: Günstige Mietwohnungen sind schwer zu finden

In Großstädten wie Hamburg und München muss man nach wie vor lange nach einer günstigen Wohnung suchen. Foto: Sven Hoppe
In Großstädten wie Hamburg und München muss man nach wie vor lange nach einer günstigen Wohnung suchen. Foto: Sven Hoppe

Für Mieter mit kleinem Geldbeutel bleibt die Wohnungssuche in vielen Städten schwierig. Im unteren Preissegment steigen die Mieten weiter, wie der Eigentümerverband Haus und Grund mitteilte. Der Mieterbund ist jedoch nicht überzeugt. Im Durchschnitt jedoch hätten die privaten Kleinvermieter die Mieten im vergangenen halben Jahr nicht mehr erhöht. «Die Mietsteigerungen der vergangenen drei Jahre sind - zumindest bei den privaten Vermietern - vorbei», verwies Verbands-präsident Kai Warnecke auf eine Umfrage unter den Mitgliedern.

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Erneut mehr Wohnungen in Deutschland fertiggestellt

Neubau eines Wohnhauses in Berlin-Kreuzberg. In Deutschland werden wieder mehr Wohnungen errichtet Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Neubau eines Wohnhauses in Berlin-Kreuzberg. In Deutschland werden wieder mehr Wohnungen errichtet Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Der Boom im deutschen Wohnungsbau hält angesichts der ungebrochenen Nachfrage an. Im vergangenen Jahr wurden 247.700 Wohnungen fertiggestellt, wie das Statistische Bundesamt berichtete. Das waren 2400 Wohnungen oder 1,0 Prozent mehr als im Jahr zuvor und so viele wie seit dem Jahr 2006 nicht mehr. Vor allem in Mehrfamilienhäusern entstanden neue Wohnungen, während weniger Ein- und Zweifamilienhäuser fertig wurden. Auch in bereits bestehenden Gebäuden wurden noch 27.525 neue Wohngelegenheiten gebaut.

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Handwerker sagt Termin ab: Ersatz für Folgeschäden möglich

Sagt ein Handwerker einen fest vereinbarten Termin ab, muss er womöglich entstandene Folgeschäden begleichen. Foto: Oliver Stratmann
Sagt ein Handwerker einen fest vereinbarten Termin ab, muss er womöglich entstandene Folgeschäden begleichen. Foto: Oliver Stratmann

Sagt ein Handwerker einen fest vereinbarten Termin ab, hat der Kunde unter Umständen Anspruch auf Schadenersatz. Das ist etwa der Fall, wenn der Dienstleister den Termin nicht einhalten hat, aber durch die damit verbundene zeitliche Verzögerung Schäden entstanden sind. Darauf weist Günter Schwinn von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hin und nennt ein Beispiel: «Wenn der Handwerker bei der Sanierung einer Mietwohnung in Verzug gerät und der Eigentümer sie deshalb nicht am ersten des Monats, sondern erst zum fünfzehnten, vermieten kann.»

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Vier Länder wollen sich gegen Wohnungseinbrüche wappnen

Ein Kriminalbeamter demonstriert den Aufbruch eines ungesichertes Fensters. Foto: Bodo Marks/ Archiv
Ein Kriminalbeamter demonstriert den Aufbruch eines ungesichertes Fensters. Foto: Bodo Marks/ Archiv

Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz wollen gemeinsam gegen Wohnungseinbrüche vorgehen. Bei der Innenministerkonferenz im Saarland von Mittwoch bis Freitag planen sie, eine Kooperation zu vereinbaren. Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) hält die Zusammenarbeit für notwendig. «Das ist keine Herausforderung für nur ein Bundesland, sondern bundesweit, weil es reisende Tätergruppen sind», sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Mainz.

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Verbindlich aushandeln: Was im Bauvertrag stehen sollte

Bis der Rohbau eines Hauses steht, kann viel Zeit vergehen - Bauherren sollten Fristen im Bauvertrag genau festlegen. Foto: Markus Scholz
Bis der Rohbau eines Hauses steht, kann viel Zeit vergehen - Bauherren sollten Fristen im Bauvertrag genau festlegen. Foto: Markus Scholz

Die Bundesregierung will die Rechte von Bauherren stärken - bisher müssen diese mit ihrer Baufirma vieles individuell aushandeln. Der Verband Privater Bauherren (VPB) erläutert, worauf man im Vertrag Wert legen und vor Vertragsabschluss achten sollte:

 

Einzugstermin: Feste Termine müssen zwar nicht, sie können aber festgelegt werden. Die Experten raten, sich nicht auf scheinbar präzise Festlegungen wie «Die Bauzeit beträgt sieben Monate nach Baubeginn» einzulassen. Denn die Baufirma kann dann den Baubeginn hinaus-zögern.

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Immobilienbranche fordert «Neustart» bei sozialem Wohnungsbau

Die Immobilienwirtschaft sieht einen hohen Bedarf beim sozialen Wohnungsbau. Foto: Rolf Vennenbernd
Die Immobilienwirtschaft sieht einen hohen Bedarf beim sozialen Wohnungsbau. Foto: Rolf Vennenbernd

Die Immobilienwirtschaft hat einen «Neustart» beim sozialen Wohnungsbau gefordert. Aktuell müssten jährlich zusätzlich 80.000 Sozialwohnungen und weitere 60.000 Wohnungen im mittleren Preissegment entstehen, um den hohen Bedarf zu decken, sagte Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Donnerstag). Der Bund müsse sich noch stärker finanziell engagieren, meinte Gedaschko. Er appellierte ferner an die Länder, bereitgestelltes Geld tatsächlich zweckgebunden einzusetzen.

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